— Für Eigentümer & Investoren
Mehrfamilienhaus aufteilen lassen — und die Einheiten einzeln verkaufen.
Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus und wollen den Aufteilungsgewinn heben, ohne selbst zum Bauträger zu werden? Wir teilen Ihr Haus grundbuchrechtlich in einzelne Eigentumswohnungen auf und übernehmen den kompletten Vertrieb der Einheiten — von der Teilungserklärung bis zur Beurkundung. Sie bleiben Eigentümer, wir steuern den Prozess. Über 125 verkaufte Eigentumswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.
— Was wir übernehmen
Aufteilung, Vertrieb, Verwaltung — aus einer Hand.
Grundbuchrechtliche Aufteilung
Teilungserklärung nach § 8 WEG, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung bis zur Anlage der einzelnen Wohnungsgrundbücher. Wir koordinieren Vermessung, Architekt und Notar.
Vermarktung & Einzelvertrieb
Bewertung jeder Einheit, Exposés, gezielte Käuferansprache — Selbstnutzer und Kapitalanleger aus unserem eigenen Netzwerk. Besichtigungen, Reservierung, Kaufpreisverhandlung, wohnungsweise.
Abwicklung & Übergabe
Notarvorbereitung, Begleitung jeder einzelnen Beurkundung, Übergabe. Die laufende Verwaltung führen wir bis zum ersten Nutzen-/Lastenwechsel; danach übergeben wir die WEG-Verwaltung geordnet an erfahrene Partnerverwalter — auf Wunsch inklusive Sondereigentumsverwaltung (SEV).
— Warum Orkney
Wir machen das nicht zum ersten Mal.
Aufteilung und Einzelvertrieb sind eines unserer drei Standbeine. Wir teilen seit Jahren eigene Mehrfamilienhäuser auf, verkaufen die Wohnungen und verwalten den Bestand selbst — mit eigenem Team in Rostock. Diese Erfahrung bieten wir Ihnen als Service an.
Über 125 verkaufte Einheiten
Wir teilen seit Jahren eigene Häuser auf und verkaufen die Wohnungen einzeln. Das Handwerk kennen wir aus dem eigenen Bestand, nicht aus dem Lehrbuch.
Eigener Käuferzugang
Selbstnutzer auf der Suche nach dem eigenen Zuhause und Kapitalanleger auf der Suche nach einem langfristigen Baustein — beide erreichen wir direkt, ohne teure Streuwerbung.
Alles aus einer Hand
Aufteilung, Vertrieb und die Verwaltung bis zum ersten Nutzen-/Lastenwechsel aus einem Haus — danach übergeben wir die WEG-Verwaltung geordnet an einen Partnerverwalter. Sie haben einen Ansprechpartner statt drei Dienstleister, die sich gegenseitig zuarbeiten.
— So läuft es ab
Vier Schritte. Ein Ansprechpartner.
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Erstgespräch & Potenzialeinschätzung
Wir sehen uns Objekt, Lage und Mietverhältnisse an und schätzen ehrlich ein, ob und wie sich eine Aufteilung für Sie rechnet. Unverbindlich.
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Aufteilungskonzept & Teilungserklärung
Wir erstellen das Konzept und koordinieren Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilungsplan und Teilungserklärung beim Notar — bis die einzelnen Wohnungsgrundbücher angelegt sind.
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Vermarktung & Einzelvertrieb
Bewertung, Exposés, Käuferansprache, Besichtigungen und Verhandlung — Wohnung für Wohnung, mit Blick auf einen verlässlichen Gesamterlös statt schneller Einzelabschlüsse.
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Beurkundung & Übergabe
Wir bereiten die Notartermine vor, begleiten jede Beurkundung und die Übergabe. Die Verwaltung läuft über uns bis zum ersten Nutzen-/Lastenwechsel; danach übergeben wir die WEG-Verwaltung an einen Partnerverwalter — auf Wunsch mit Sondereigentumsverwaltung (SEV).
— Fair zu Mietern
Aufteilen heißt nicht entmieten.
Kein Mieter muss kaufen, und niemand muss ausziehen. Jeder Mietvertrag läuft unverändert weiter und geht beim Verkauf auf den Käufer über (§ 566 BGB). Vermietete Wohnungen verkaufen wir an Kapitalanleger, die an langfristigen Mietverhältnissen interessiert sind. An Selbstnutzer gehen nur leerstehende Wohnungen.
Nach einer Umwandlung gelten Kündigungssperrfristen (§ 577a BGB), in Berlin zehn Jahre. Mieter haben beim ersten Verkauf ihrer Wohnung ein Vorkaufsrecht zu denselben Bedingungen (§ 577 BGB). Wer kaufen möchte, dem helfen wir auf dem Weg ins Eigentum. Wer Mieter bleiben möchte, bleibt Mieter. Älteren Mietern bieten wir auf Wunsch einen lebenslangen Kündigungsschutz an, an den auch künftige Käufer gebunden sind.
Kein Entmietungs-, kein Verdrängungsmodell. Das schützt nicht nur die Mieter, sondern auch Sie als Eigentümer vor rechtlichem Ärger.
— Häufige Fragen
Fragen zu Aufteilung & Vertrieb.
- Was kostet die Aufteilung und der Vertrieb?
- Wir arbeiten gegen ein Honorar bzw. eine Erfolgsprovision, abhängig von Objektgröße, Anzahl der Einheiten und Leistungsumfang. Die Konditionen klären wir transparent im Erstgespräch — bevor Kosten entstehen.
- Muss ich mein Haus an Orkney verkaufen?
- Nein. Bei diesem Service bleiben Sie Eigentümer. Wir teilen auf und vertreiben für Sie. Wenn Sie lieber komplett verkaufen möchten, kaufen wir das Haus auch direkt an — beides ist möglich.
- Müssen die Mieter ausziehen?
- Nein. Jeder Mietvertrag läuft unverändert weiter und geht beim Verkauf auf den Käufer über (§ 566 BGB). Vermietete Wohnungen gehen an Kapitalanleger, die an langfristigen Mietverhältnissen interessiert sind, an Selbstnutzer nur leerstehende. Mieter haben ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB), nach der Umwandlung gelten Kündigungssperrfristen (§ 577a BGB). Kein Entmietungs-, kein Verdrängungsmodell.
- Wie lange dauert eine Aufteilung?
- Die grundbuchrechtliche Aufteilung dauert je nach Behörde und Objekt meist einige Monate. Der Einzelvertrieb läuft anschließend oder parallel über mehrere Monate bis Quartale — abhängig von Anzahl der Einheiten und Markt.
- Was ist eine Teilungserklärung?
- Das Dokument nach § 8 WEG, mit dem ein Gebäude grundbuchrechtlich in Sondereigentum (die einzelnen Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt wird. Erst damit entstehen separate, einzeln verkaufbare Wohnungsgrundbücher.
- Wer verwaltet das Objekt nach der Aufteilung?
- Wir führen die Verwaltung bis zum ersten Nutzen-/Lastenwechsel. Die laufende WEG-Verwaltung danach übernehmen wir nicht selbst — wir übergeben sie geordnet an erfahrene Partnerverwalter, auf Wunsch inklusive Sondereigentumsverwaltung (SEV) für Kapitalanleger.
- In welchen Regionen bietet ihr das an?
- Schwerpunkt sind Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Stralsund, Greifswald, Wismar, Schwerin) sowie Berlin und das nähere Umland — dort haben wir Marktkenntnis und direkten Käuferzugang.
- Wer erbringt die Vermittlungsleistung?
- Die Vermittlung für dritte Eigentümer erbringt innerhalb der Orkney-Gruppe die Flotta GmbH, Wismarsche Str. 5, 18057 Rostock — mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO (Aufsichtsbehörde: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Stadtamt). Details im Impressum.
— Kontakt
Sprechen wir — über Ihr Haus.
Sie überlegen, Ihr Mehrfamilienhaus aufzuteilen und die Wohnungen einzeln zu verkaufen? Schildern Sie uns kurz Objekt und Lage — wir melden uns mit einer ehrlichen Ersteinschätzung. Unverbindlich und diskret.
Schreiben Sie uns